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Zweckmäßig im Falle eines Unfalls:

Lange und Brandenburg Schadensgutachten

Ein Schaden-Gutachten vom Fachmann

Das Ingenieurbüro für Kraftfahrzeugtechnik Lange & Brandenburg hilft weiter


Nach einem unverschuldeten Unfall ist man oft hilflos. Schließlich erlebt man ein solches Ereignis nicht alle Tage. Oft glaubt man, dass mit einem Anruf bei gegnerischen Versicherungen alles Notwendige in die Wege geleitet wurde. Dem ist aber nicht so. Nicht der Unfallgeschädigte ist verpflichtet den Unfallschaden zu melden, sondern diese Verpflichtung trifft zuerst einmal den Unfallverursacher. Der Unfallgeschädigte sollte zuerst die Daten des Unfallgegners vermerken, schauen, ob Zeugen zur Verfügung stehen – in jedem Fall aber das Kennzeichen des Unfallgegners notieren. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall stehen dem Geschädigten viele Rechte zu. So hat er immer die Möglichkeit, mit der Geltendmachung seiner Ansprüche auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt zu beauftragen.

Oft noch entscheidender ist jedoch die fachgerechte Feststellung der Höhe des Unfallschadens. Hier hat der Geschädigte das Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens mit der Beweissicherung und Schadenfeststellung zu beauftragen. Die Kosten hierfür übernimmt die gegnerische Versicherung.

Lediglich in Fällen eines sogenannten Bagatellschadens, wenn die Reparaturkosten geringer als 750 Euro sind, muss der Geschädigte die Sachverständigenkosten tragen. In Anbetracht der komplexen Fahrzeugtechnik kaum vorstellbar.

Das Recht, einen Kfz-Sachverständigen in Anspruch zu nehmen besteht auch, wenn der Versicherer ausdrücklich auf einen Sachverständigen verzichtet oder anbietet, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Nach den Erfahrungen des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK) gibt es heute kaum noch klar gelagerte einfache Schadenereignisse. Nicht nur der Unfallhergang ist gelegentlich streitig, sondern regelmäßig wird über die Höhe des Schadens gestritten.

Ohne unabhängiges Schadengutachten ist es später schwierig –wenn nicht gar unmöglich – alle Schadenpositionen zu erfassen. Das gilt für die Reparaturkosten, aber auch die merkantile Wertminderung oder für die Bestimmung des Restwertes.
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