grauer Verlauf mit GTÜ Zeichen


Änderungsabnahmen

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten unsere Prüfingenieure von Lange & Brandenburg die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung, die wir Ihnen vor Ort in Brilon ausstellen.

Dazu gehören z. B. die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung). Unsere Prüfingenieure nehmen unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und auch die „Eintragung“ vor.

Lange und Brandenburg Änderungsabnahmen


Teilegutachten

Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben: kein Problem! Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart - und somit Lange & Brandenburg als Partner - hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.

Zudem kann die GTÜ im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten für das Kundenfahrzeug besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind. Im gleichen Umfang hilft Ihnen Lange & Brandenburg bei der Umtragung eines Kleinkraftrades/Rollers zum Mofa und wieder zurück.
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