grauer Verlauf mit GTÜ Zeichen


Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO

Seit dem 01.03.2007 sind nach einer Rechtsänderung auch unsere Prüfingenieure von Lange & Brandenburg in Brilon durch ihre Zusammenarbeit mit der GTÜ berechtigt, Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen.

Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Unsere Experten bei Lange & Brandenburg können für Sie dieses Gutachten erstellen und alle notwendigen Schritte durchführen.

Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen:

· Aufbau/Karosserie
· Rahmen/Fahrwerk
· Motor/Antrieb
· Bremsanlage
· Lenkung
· Räder/Reifen
· elektrische Anlage
· Fahrzeuginnenraum



Lange und Brandenburg Oldtimerbegutachtung
Unsere Prüfingenieure von Lange & Brandenburg sind dabei in hoheitlichem Auftrag tätig und arbeiten im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Sie setzen die in § 23 StVZO und der dazu geltenden Richtlinie vorgeschriebenen Bestimmungen um und dienen damit der Verkehrssicherheit.

Wer Fragen zu "seinem Oldtimer" hat, wendet sich bitte an unsere Prüfingenieure vor Ort in Brilon. Diese können weiterhelfen, gerade auch dann, wenn es um die zügige Beibringung von speziellen Unterlagen (Broschüren, Datenblätter, Testberichten usw.) zu Ihrem Fahrzeug geht. Gerne helfen wir Ihnen auch schon vorab telefonisch unter 02961 1511 (Brilon, per E-Mail brandenburg[at]lange-brandenburg.de oder über unser Kontaktformular weiter.

Oldtimer-Liebhaber können sich auch gerne selbst auf unserem Oldtimer-Informationssystem umsehen und nach Literatur, Test- und Fahrzeugberichten sowie Prospekten aus den vergangenen 120 Jahren suchen.

Lange & Brandenburg und GTÜ, die Oldtimer-Experten.
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